1 |
Geltungsbereich |
1.1 |
Die Lieferungen und Leistungen der
NCS COMPUTER erfolgen ausschließlich
zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den
Bestimmungen in den jeweils gültigen
Preislisten, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Anderslautende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind
nur wirksam, wenn sie von NCS
COMPUTER schriftlich bestätigt
wurden. Das gleiche gilt für
Änderungen und Ergänzungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen
Bestätigung der NCS COMPUTER. |
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2 |
Lieferungen und Leistungen |
2.1 |
Die Angebote der NCS COMPUTER sind
freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung
oder Rechnung, spätestens jedoch
durch Annahme der Lieferung durch
den Kunden zustande. |
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2.2 |
NCS COMPUTER ist berechtigt, von
Verträgen zurückzutreten, sofern es
Hinweise gibt, die darauf schließen
lassen, dass der Kunde nicht solvent
ist. |
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2.3 |
NCS COMPUTER ist berechtigt,
geänderte oder angepasste
Vertragsprodukte zu liefern, soweit
deren Funktionstauglichkeit dadurch
nicht beeinträchtigt wird und der
Kunde nicht nachweist, dass die
Änderung für ihn unzumutbar ist. |
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2.4 |
Gegenüber Kaufleuten im Sinne des §
24 BGB behält sich NCS COMPUTER
ausdrücklich das Recht auf
Teillieferungen und deren
Fakturierung vor. |
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2.5 |
Vereinbarte Liefertermine gelten als
eingehalten, wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer
übergeben wird. |
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2.6 |
Die Liefertermine gelten nur als
annähernd vereinbart und verstehen
sich vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob diese bei NCS COMPUTER
oder beim Hersteller eintreten, wie
z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Material- oder
Ersatzteilanlieferungen. Derartige
Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend und zwar
auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Der Kunde ist zum
Rücktritt vom Vertrag nur
hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils und erst dann
berechtigt, wenn er der NCS COMPUTER
schriftlich eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat. In keinem
Fall begründen Lieferverzögerungen
Schadensersatzansprüche.
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|
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2.7 |
Sofern nicht anders vereinbart, ist
die NCS COMPUTER berechtigt, aber
nicht verpflichtet, die zu
versendende Ware auf Kosten des
Kunden gegen Transportgefahren aller
Art zu versichern. Dies sowie eine
eventuelle Übernahme der
Transportkosten hat keinen Einfluß
auf den Gefahrenübergang. |
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3 |
Stornierung und Verschiebung der
Liefertermine |
3.1 |
Werden vom Kunden bestätigte
Bestellungen ganz oder teilweise
storniert, kann die NCS COMPUTER die
Erfüllung verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Als Schadensersatz kann
die NCS COMPUTER wahlweise pauschal
25% des vereinbarten Preises oder
den effektiv entstandenen Schaden
fordern. |
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3.2 |
Die Vereinbarung über die
Verschiebung von Lieferterminen
bedarf der Schriftform. Bei Verzug
der Annahme hat die NCS COMPUTER
zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch
das Recht, wahlweise einen neuen
Liefertermin zu bestimmen oder vom
Vertrag zurückzutreten. |
|
|
3.3 |
Gemäß Fernabsatzgesetz besteht für
private Endverbraucher ein
Rückgaberecht innerhalb von 14
Tagen, wenn der Kaufvertrag über
Fern-Kommunikationsmittel zustande
gekommen ist. Der Widerruf muß
schriftlich oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen. |
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4 |
Gefahrübergang, Installation |
4.1 |
Die Gefahr geht mit der Übergabe des
Vertragsproduktes an den
Frachtführer, dessen Beauftragte
oder andere Personen, die von NCS
COMPUTER benannt sind, spätestens
jedoch mit unmittelbarer Übergabe
des Vertragsproduktes an den Kunden
oder dessen Beauftragte auf den
Kunden über. Soweit sich der Versand
ohne Verschulden der NCS COMPUTER
verzögert oder unmöglich wird, geht
die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Diese Bestimmungen gelten auch
für Rücksendungen nach
Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher
Serviceleistung. |
|
|
4.2 |
Sofern eine Installation durch die
NCS COMPUTER vereinbart ist, hat der
Kunde bis zu dem vereinbarten
Liefertag die räumlichen,
technischen und sonstigen
Aufstellungs- und
Anschlussvoraussetzungen zu
schaffen, die die NCS COMPUTER in
die Lage zu versetzen, die
Betriebsbereitschaft herbeizuführen.
Über Aufstellungs- und
Anschlussvoraussetzungen hat sich
der Kunde im Falle von Unklarheiten
bei der NCS COMPUTER zu informieren;
über eventuelle Änderungen oder
Ergänzungen wird NCS COMPUTER den
Kunden rechtzeitig unterrichten.
Kann die von der NCS COMPUTER
geschuldete Installation aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, nach erfolgter Lieferung nicht
durchgeführt werden, gilt die
Leistungspflicht der NCS COMPUTER
gleichwohl als erfüllt, wenn der
Kunde, obwohl ihm die NCS COMPUTER
unter Hinweis auf die Folgen des
Fristablaufes eine Frist von 14
Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser
Frist die Installation nicht
ermöglicht. |
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5 |
Preise und Zahlungsbedingungen |
5.1 |
Die sich aus der jeweils gültigen
Preisliste ergebenden Preise
verstehen sich FOB
Auslieferungslager Nürnberger
Strasse in Pegnitz. Mehrwertsteuer
und andere gesetzliche Abgaben im
Lieferland sowie Verpackung,
Transportkosten,
Transportversicherungen und
Abwicklungspauschale werden dem
Kunden berechnet. Aufträge für die
nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zu den am
Tage der Lieferung oder Leistung
gültigen Listenpreisen berechnet. |
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5.2 |
Gegenüber Kaufleuten im Sinne des 24
BGB behält NCS COMPUTER sich das
Recht vor, den Preis entsprechend zu
erhöhen, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen -
insbesondere auf Grund von
Preiserhöhungen von Seiten der
Lieferanten oder von
Wechselkursschwankungen - bei NCS
COMPUTER eintreten. |
|
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5.3 |
Rechnungsstellung erfolgt mit
Lieferung oder Leistung. Zahlungen
sind 14 Tage nach Rechnungsstellung
sofort rein netto ohne Abzüge oder
Skonti fällig, sofern nicht anders
vereinbart. Lieferungen erfolgen per
Barnachnahme, Vorkasse oder
Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls
nicht anders vereinbart. Belieferung
auf Ziel kann nach positiver
Bonitätsauskunft durch den
Kreditversicherer vereinbart werden.
Wechsel und Schecks werden lediglich
erfüllungshalber angenommen.. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine
steht NCS COMPUTER gemäß § 284 Abs.
2 BGB ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt unberührt. |
|
|
5.4 |
NCS COMPUTER ist berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmungen des
Kunden, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen durch
Verzug entstanden, so ist NCS
COMPUTER berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistungen anzurechnen. |
|
|
5.5 |
Eine Aufrechnung oder die
Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen von
uns nicht anerkannter oder nicht
rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen. |
|
|
5.6 |
Soweit von den oben stehenden
Zahlungsbedingungen ohne
rechtfertigenden Grund abgewichen
wird, kann NCS COMPUTER jederzeit
wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen
Barzahlung, Vorleistung oder
Sicherheitsleistung verlangen. Alle
offenen Forderungen einschließlich
derjenigen, für die NCS COMPUTER
Wechsel hereingenommen hat oder für
die Ratenzahlung vereinbart ist,
werden sofort fällig. |
|
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6 |
Eigentumsvorbehalt |
6.1 |
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum
von NCS COMPUTER bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen
aus diesem Vertrag und darüber
hinaus aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. |
|
|
6.2 |
Der Kunde ist widerruflich zur
Weitergabe der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt,
nicht aber zur Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung in
irgendeiner Form. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat
der Kunde auf das Eigentum die NCS
COMPUTER hinzuweisen und die NCS
COMPUTER unverzüglich zu
unterrichten. Bei Weiterveräußerung
an Dritte ist der Kunde dafür
verantwortlich, daß der Dritte die
Rechte von NCS COMPUTER
berücksichtigt. |
|
|
6.3 |
Bei Verbindung oder Vermischung der
Vorbehaltsware mit der NCS COMPUTER
gehörenden Waren erwirbt die NCS
COMPUTER Miteigentum anteilig im
Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für NCS COMPUTER als
Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die
NCS COMPUTER zu verpflichten. An der
verarbeitenden Ware entsteht
Miteigentum der NCS COMPUTER im
Sinne der vorstehenden Bestimmungen. |
|
|
6.4 |
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen
und zukünftigen Lieferungen oder
Leistungen der NCS COMPUTER an
Kunden, oder bei Vermögensverfall
des Kunden darf die NCS COMPUTER zur
Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts an der
Vorbehaltsware die Geschäftsräume
des Kunden betreten und die
Vorbehaltsware an sich nehmen. |
|
|
6.5 |
Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder die
Pfändung des Liefergegenstandes
durch die NCS COMPUTER gelten nicht
als Vertragsrücktritt, sofern der
Kunde Kaufmann ist. |
|
|
6.6 |
Der Kunde tritt seine Forderungen
aus der Weitergabe der
Vorbehaltsware im jeweiligen
Rechnungswert der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung
im voraus an die NCS COMPUTER ab.
Die NCS COMPUTER ist im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt und
-verpflichtet. Auf Verlangen der NCS
COMPUTER wird der Kunde die
abgetretenen Forderungen benennen.
Die NCS COMPUTER darf zur Sicherung
seiner Zahlungsansprüche jederzeit
diese Abtretung offen legen. |
|
|
6.7 |
Übersteigt der Wert der Sicherheiten
die Zahlungsansprüche der NCS
COMPUTER um mehr als 20%, gibt die
NCS COMPUTER auf Verlangen des
Kunden den übersteigenden Teil der
Sicherheiten frei. |
|
|
7 |
Gewährleistung |
7.1 |
Die NCS COMPUTER gewährleistet, dass
die Vertragsprodukte im Zeitraum des
Gefahrübergangs nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit der Ware erheblich
mindern. Die Herstellung der
Vertragsprodukte erfolgt mit der
gebotenen Sorgfalt. Eine Gewähr für
die Eignung zu einem bestimmten
Verwendungszweck übernimmt die NCS
COMPUTER nicht. |
|
|
7.2 |
Die NCS COMPUTER gewährleistet, dass
die Vertragsprodukte in
Produktinformationen und
Auftragsbestätigungen allgemein
zutreffend beschrieben und in diesem
Rahmen grundsätzlich einsatzfähig
sind. NCS COMPUTER behält sich vor,
technisch gleichwertige oder bessere
Komponenten zu liefern bzw. zu
integrieren. Die technischen Daten,
Modellbezeichnungen und
Herstellerangaben von Bauelementen
sowie Produktabbildungen stellen
keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften dar. Die NCS COMPUTER
übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen
bzw. in der von ihm getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten. |
|
|
7.3 |
Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind insbesondere
Mängel bzw. Schäden, die
zurückzuführen sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und
normalen Verschleiß, unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden,
Betrieb mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Brand,
Blitzschlag, Explosion oder
Netzbedingte Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falsche oder
fehlerhafte Programm-, Software-
und/oder Verarbeitungsdaten sowie
jegliche Verbrauchsteile, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind. Die
Gewährleistung entfällt ferner, wenn
Seriennummer, Typenbezeichnung oder
ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden.
|
|
|
7.4 |
Gewährleistungsansprüche gegen die
NCS COMPUTER beginnen mit Lieferung
an den Kunden und verjähren in sechs
Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht
übertragbar. Mängelrügen und
sonstige Reklamationen sind uns
unverzüglich - bei erkennbaren
Mängeln jedoch spätestens binnen 10
Tagen nach Entgegennahme, bei nicht
erkennbaren Mängeln unverzüglich
nach Erkennbarkeit, schriftlich
mitzuteilen. Fehlende Ware muss
innerhalb von 2 Arbeitstagen,
fehlendes oder falsches Zubehör
innerhalb von 4 Arbeitstagen
schriftlich mitgeteilt werden. |
|
|
7.5 |
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach
WahI der NCS COMPUTER Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Um einen
Gewährleistungsfall geltend zu
machen, ist es erforderlich, dem
Defektteil eine Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Seriennummer, eine
Kopie der Rechnung beizufügen und
das defekte Teil frei Haus gemäß
unserer RMA Bedingungen an die NCS
COMPUTER zu schicken. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum von NCS
COMPUTER über. Schlägt die
Mängelbeseitigung auch innerhalb vom
Kunden schriftlich gesetzten
angemessenen Nachfrist endgültig
fehl, ist der Kunde berechtigt,
entweder die Rückgängigmachung des
Vertrages oder eine angemessene
Minderung des Kaufpreises zu
verlangen. |
|
|
7.6 |
Im Falle der Nachbesserung übernimmt
NCS COMPUTER die Arbeitskosten. Ist
der Kunde kein Kaufmann oder keine
juristische Person des öffentlichen
Rechts im Sinne des § 24 AGBG, so
übernimmt NCS COMPUTER die Kosten
der Nachbesserung. |
|
|
7.7 |
Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
ist NCS COMPUTER berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
Kosten der Überprüfung und Reparatur
werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen gemäß der RMA
Bedingungen der NCS COMPUTER
berechnet. |
|
|
7.8 |
Bei Inanspruchnahme der
Gewährleistung/Garantie sowie bei
kostenpflichtigen Reparaturaufträgen
und Retouren jeglicher Art hat der
Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien
zu beachten. |
|
|
7.9 |
Für Schadensersatzansprüche gilt §
9. Andere Ansprüche sind
ausgeschlossen. |
|
|
8 |
Gewerbliche Schutzrechte und
Urheberrechte Dritter |
8.1 |
NCS COMPUTER übernimmt keine Haftung
dafür, dass die Vertragsprodukte
keine gewerblichen Schutzrechte oder
Urheberrechte Dritter verletzen. Der
Kunde hat NCS COMPUTER von allen
gegen ihn aus diesem Grund erhobenen
Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. |
|
|
8.2 |
Soweit die gelieferten Produkte nach
Entwürfen oder Anweisungen des
Kunden gefertigt wurden, hat der
Kunde NCS COMPUTER von allen
Ansprüchen freizustellen, die von
Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und
Urheberrechte geltend gemacht
werden. Etwaige Prozesskosten sind
angemessen zu bevorschussen. |
|
|
9 |
Haftung |
9.1 |
NCS COMPUTER leistet Schadensersatz
gleich aus welchem Rechtsgrund in
maximaler Höhe von 10.000,-- EURO
nur bei Vorsatz , grober
Fahrlässigkeit und nicht
vermeidbaren Schäden. |
|
|
9.2 |
Darüber hinaus leistet NCS COMPUTER
nur Schadensersatz im Rahmen ihrer
Versicherungsdeckung und
aufschiebend bedingt durch die
Versicherungszahlung. |
|
|
9.3 |
Soweit gesetzlich zulässig, wird
eine Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden oder entgangenen
Gewinn ausgeschlossen. |
|
|
9.4 |
Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. |
|
|
10 |
Export- und Importgenehmigungen |
10.1 |
Von NCS COMPUTER gelieferte Produkte
sind zur Benutzung und zum Verbleib
in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt. Die
Wiederausfuhr von Vertragsprodukten
ist für den Kunden
genehmigungspflichtig und unterliegt
grundsätzlich den
Außenwirtschaftsvorschriften der
Bundesrepublik. |
|
|
10.2 |
Jede Weiterlieferung von
Vertragsprodukten durch Kunden an
Dritte, mit und ohne Kenntnis der
NCS COMPUTER, bedarf gleichzeitig
der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der
Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen
gegenüber NCS COMPUTER. |
|
|
11 |
EG-Einfuhrumsatzsteuer |
11.1 |
Soweit der Kunde seinen Sitz
außerhalb der BRD hat, ist er zur
Einhaltung der jeweils zutreffenden
Regelung bezüglich der
Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen
Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu
gehört insbesondere die Bekanntgabe
der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
an NCS COMPUTER ohne gesonderte
Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet,
auf Anfrage die notwendigen
Auskünfte hinsichtlich seiner
Eigenschaft als Unternehmer,
hinsichtlich der Verwendung und des
Transports der gelieferten Waren
sowie hinsichtlich der statistischen
Meldepflicht an NCS COMPUTER zu
erteilen. |
|
|
11.2 |
Der Kunde ist verpflichtet,
jeglichen Aufwand - insbesondere
eine Bearbeitungsgebühr - der bei
NCS COMPUTER aus mangelhaften bzw.
fehlerhaften Angaben des Kunden zur
Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu
ersetzen. |
|
|
11.3 |
Jegliche Haftung von NCS COMPUTER
aus den Folgen der Angaben des
Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw.
den relevanten Daten hierzu ist
ausgeschlossen, soweit von Seiten
NCS COMPUTER nicht Vorsatz bzw.
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
|
|
12 |
Allgemeine Bestimmungen |
12.1 |
Der Kunde ist nicht berechtigt,
seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten. |
|
|
12.2 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei
Vertriebspartnern im Sinne von 24
AGBG ist Bayreuth. ccc |
|
|
12.3 |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen
(UNCITRAL) über den internationalen
Warenverkehr ist ausgeschlossen. |
|
|
12.4 |
Die Auftragsabwicklung erfolgt
innerhalb der NCS COMPUTER mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der
Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung der NCS COMPUTER im
Rahmen vertraglicher Beziehungen
bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen
Daten. |
|
|
12.5 |
Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, oder dieser
Vertragstext eine Regelungslücke
enthalten, so werden die
Vertragsparteien die unwirksame oder
unvollständige Bestimmung durch
angemessene Regelungen ersetzen oder
ergänzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung
weitestgehend entsprechen. Die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt. |
|
|
12.6 |
Die Auftragsabwicklung erfolgt
innerhalb der NCS COMPUTER mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der
Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung der NCS COMPUTER im
Rahmen vertraglicher Beziehungen
bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen
Daten. |
|
|
|
|