1 Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der NCS COMPUTER erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in den jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von NCS COMPUTER schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der NCS COMPUTER.
   
2 Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der NCS COMPUTER sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
   
2.2 NCS COMPUTER ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, dass der Kunde nicht solvent ist.
   
2.3 NCS COMPUTER ist berechtigt, geänderte oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Kunde nicht nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist.
   
2.4 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 BGB behält sich NCS COMPUTER ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung vor.
   
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.
   
2.6 Die Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei NCS COMPUTER oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der NCS COMPUTER schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadensersatzansprüche.
   
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist die NCS COMPUTER berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
   
3 Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1 Werden vom Kunden bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die NCS COMPUTER die Erfüllung verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann die NCS COMPUTER wahlweise pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen Schaden fordern.
   
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die NCS COMPUTER zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
   
3.3 Gemäß Fernabsatzgesetz besteht für private Endverbraucher ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kaufvertrag über Fern-Kommunikationsmittel zustande gekommen ist. Der Widerruf muß schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
   
4 Gefahrübergang, Installation
4.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von NCS COMPUTER benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der NCS COMPUTER verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch für Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
   
4.2 Sofern eine Installation durch die NCS COMPUTER vereinbart ist, hat der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefertag die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen zu schaffen, die die NCS COMPUTER in die Lage zu versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Über Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen hat sich der Kunde im Falle von Unklarheiten bei der NCS COMPUTER zu informieren; über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen wird NCS COMPUTER den Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der NCS COMPUTER geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die Leistungspflicht der NCS COMPUTER gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die NCS COMPUTER unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht.
   
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager Nürnberger Strasse in Pegnitz. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.
   
5.2 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des 24 BGB behält NCS COMPUTER sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei NCS COMPUTER eintreten.
   
5.3 Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder Leistung. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung sofort rein netto ohne Abzüge oder Skonti fällig, sofern nicht anders vereinbart. Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, Vorkasse oder Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls nicht anders vereinbart. Belieferung auf Ziel kann nach positiver Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht NCS COMPUTER gemäß § 284 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
   
5.4 NCS COMPUTER ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist NCS COMPUTER berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
   
5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
   
5.6 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann NCS COMPUTER jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die NCS COMPUTER Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
   
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von NCS COMPUTER bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
   
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum die NCS COMPUTER hinzuweisen und die NCS COMPUTER unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von NCS COMPUTER berücksichtigt.
   
6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der NCS COMPUTER gehörenden Waren erwirbt die NCS COMPUTER Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für NCS COMPUTER als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die NCS COMPUTER zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der NCS COMPUTER im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
   
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der NCS COMPUTER an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die NCS COMPUTER zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
   
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die NCS COMPUTER gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
   
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die NCS COMPUTER ab. Die NCS COMPUTER ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der NCS COMPUTER wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die NCS COMPUTER darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
   
6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der NCS COMPUTER um mehr als 20%, gibt die NCS COMPUTER auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
   
7 Gewährleistung
7.1 Die NCS COMPUTER gewährleistet, dass die Vertragsprodukte im Zeitraum des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware erheblich mindern. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die NCS COMPUTER nicht.
   
7.2 Die NCS COMPUTER gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen und Auftragsbestätigungen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. NCS COMPUTER behält sich vor, technisch gleichwertige oder bessere Komponenten zu liefern bzw. zu integrieren. Die technischen Daten, Modellbezeichnungen und Herstellerangaben von Bauelementen sowie Produktabbildungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die NCS COMPUTER übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
   
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
   
7.4 Gewährleistungsansprüche gegen die NCS COMPUTER beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden.
   
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach WahI der NCS COMPUTER Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die NCS COMPUTER zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von NCS COMPUTER über. Schlägt die Mängelbeseitigung auch innerhalb vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
   
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt NCS COMPUTER die Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Kaufmann oder keine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 24 AGBG, so übernimmt NCS COMPUTER die Kosten der Nachbesserung.
   
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist NCS COMPUTER berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der NCS COMPUTER berechnet.
   
7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu beachten.
   
7.9 Für Schadensersatzansprüche gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
   
8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 NCS COMPUTER übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat NCS COMPUTER von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
   
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde NCS COMPUTER von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
   
9 Haftung
9.1 NCS COMPUTER leistet Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund in maximaler Höhe von 10.000,-- EURO nur bei Vorsatz , grober Fahrlässigkeit und nicht vermeidbaren Schäden.
   
9.2 Darüber hinaus leistet NCS COMPUTER nur Schadensersatz im Rahmen ihrer Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
   
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
   
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
   
10 Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von NCS COMPUTER gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik.
   
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der NCS COMPUTER, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber NCS COMPUTER.
   
11 EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an NCS COMPUTER ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an NCS COMPUTER zu erteilen.
   
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei NCS COMPUTER aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
   
11.3 Jegliche Haftung von NCS COMPUTER aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten NCS COMPUTER nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
   
12 Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
   
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von 24 AGBG ist Bayreuth. ccc
   
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
   
12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der NCS COMPUTER mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der NCS COMPUTER im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
   
12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
   
12.6 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der NCS COMPUTER mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der NCS COMPUTER im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
   
 

Vielen Dank, dass Sie sich für NCS entschieden haben.

Stand September 2003

 
                 
                 
                  

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